Der Arbeitskreis green shooting hat zum 01.08.2023 eine Änderung in Bezug auf das bisherige Prüfverfahren zur Labelvergabe ‚green motion‘ vorgenommen.
Die Vergabe des Labels ‘green motion‘ erfolgt ab dem 01.08.2023 ausschließlich durch die unabhängige Prüfstelle der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) und nicht mehr wie bisher durch das ZDF-Gremium ‚green-motion‘!
Ist eine Labelvergabe gewünscht, nimmt die PwC die Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Standards vor und vergibt das Label ‚green motion‘. Dies erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 750,-- € pro Prüfung, bei Produktionen mit mehr als 25% der Gesamtherstellungskosten im Ausland betragen die Prüfkosten 970,-- €. Die Prüfgebühr wird vom jeweiligen Auftraggeber übernommen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Produktionen, die vor dem 01.08.2023 verhandelt wurden. Diese Produktionen werden in einer Übergangsphase weiterhin durch das ZDF-Gremium ‚greenmotion‘ geprüft und es erfolgt die Labelvergabe bei positiver Prüfung!
Das ZDF verpflichtet sich auch nach dem 01.08.2023 zur Umsetzung der Ökologischen Standards. Bei ausgewählten Produktionen wird auch weiterhin, nach vorheriger Vereinbarung mit den Produzenten*innen, diese Verpflichtung Bestandteil der Produktionsverträge sein. Es gilt weiterhin verpflichtend die entsprechende Erklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung, die vorlaufende und nachlaufende CO2-Bilanz sowie den Abschlussbericht vorzulegen. Für die Erfüllung der Ökologischen Standards ist weiterhin eine Mindestanzahl von 16 der 21 Muss-Kriterien zu erreichen.
Das ZDF-Gremium ‚green motion‘ wird weiterhin die Prüfung der Einhaltung der ökologischen Standards vornehmen und bei positiver Prüfung die Freigabe der Insertierung ‚Klimaschonend produziert‘ im Vor- und Abspann ermöglichen. Eine graphische Überarbeitung dieses Inserts erfolgt zeitnah.