Aktuelles Dienstag, 02.08.2022, 15:43 Uhr

Soll-Vorgabe der Mindeststandards (Stage-IIIA-Norm bei Dieselgeneratoren) wird nicht in Muss-Vorgabe verwandelt

Ursprünglich hatte der Arbeitskreis beschlossen, die Soll-Vorgabe 5.3 (nur Dieselgeneratoren mit mindestens Stage-IIIA-Norm) zum 1. Juli 2022 in eine Muss-Vorgabe zu verwandeln. Eine aktuelle Branchenbefragung hatte aber ergeben, dass derzeit so gut wie keine Dieselgeneratoren auf dem Markt verfügbar sind, die die Stage-IIIA-Norm erfüllen. Der Arbeitskreis hat deshalb auf seiner Sitzung am 26.07.2022 beschlossen, die Umwandlung der Soll-Vorgabe 5.3 in eine Muss-Vorgabe zunächst nicht umzusetzen. Alle Dokumente auf der “green motion“-Website wurden entsprechend angepasst.