Im Zusammenhang mit Programmen des ZDF ist eine Kooperation die Zusammenarbeit mit Dritten im Programmbereich.
Hierzu gehören:
Voraussetzung ist, dass eine zulässige Annahmemöglichkeit gem. Medienstaatsvertrag (MStV) für das jeweilige Programm gegeben ist. Siehe hierzu auch "ZDF-Werberichtlinien“ in der jeweils gültigen Fassung.
Die Annahme einer Produktionshilfe bedarf im Einzelfall einer Prüfung:
Erster Ansprechpartner im ZDF ist hierfür die „Stabsstelle Produktionsmanagement Programmdirektion/Kooperationen und Hallenveranstaltungen“. Sie regelt die ZDF-internen Verfahren und nimmt üblicherweise auch Kontakt zum jeweiligen Partner auf. Die Stabsstelle wird hier für alle Direktionen des ZDF, seine Angebote inkl. Ko-Produktionen für den On-Air-/OFF-Air-Bereich, einschließlich Partnerkanäle/-sender und Online tätig.
Nach erfolgter Genehmigung durch den*die Direktor*in veranlasst die Stabsstelle Ausfertigung und Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit dem Partner und das ZDF kann die Produktionshilfe der Produktion beistellen. Eine vorherige Entgegennahme der Produktionshilfen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die klassischen Filmförderungen u.ä. sind im Regelfall keine Kooperationen. Wenn die Annahme einer anderen Förderung (Stiftung, regionale Förderungen, etc.) beabsichtigt ist, ist das zuständige Produktionsmanagement Ihr erster Ansprechpartner.
Den Workflow des hier beschriebenen Verfahrens haben wir am nachfolgenden Ablauf für Fahrzeugkooperationen einmal exemplarisch veranschaulicht.
Für Fragen, Beratungen, usw. zum Thema Kooperationen steht Ihnen die Stabsstelle Produktionsmanagement Programmdirektion/Kooperationen und Hallenveranstaltungen jederzeit gerne zur Verfügung.
Senden Sie uns vorab und formlos die entsprechenden Grundinformationen zum Vorhaben per Mail an koopuhallenveranstaltungen@zdf.de und wir melden uns bei Ihnen.